Neue obligatorische Ausbildung in der CH

SKN - SachKundeNachweis obligatorisch

Obligatorische Hundehalterausbildung
Seit dem 01.09.2008 gibt es bezüglich Tierhaltung neue Regelungen, die unter anderem auch die Hundehaltung betreffen.
Um den Sachkundenachweis für Hundehalter zu erlangen, muss ein Kurs bei einem vom BVET anerkannten Hundetrainer/in besucht werden.

Ersthundehalter/innen
Sind vor der Hundeübernahme verpflichtet, den theoretischen Teil des Hundekurses zu absolvieren.
Nach der Hundeübernahme folgen die praktischen Lektionen.

Neuhundehalter/innen
Müssen nur den praktischen Teil des Kurses besuchen, sofern schon einmal ein Hund auf ihren Namen eingetragen war.
(Nachweis ist zu erbringen)

Der Theorieteil ist jedoch für Jermann/frau empfehlenswert.


FAQ des BVET

FAQ zur neuen obligatorischen Hundeausbildung ab 01. September 2008 in der Schweiz.
Bundesamt für Veterinärwesen


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